schwerbehindertenantrag-online.de
schwerbehindertenantrag-online.de ist ein Angebot der Gelsenkirchener Sozialrechtskanzlei “Ebener & Siebold”. Es sollen Informationen zusammengetragen werden, um einen Schwerbehindertenantrag online ausfüllen zu können. Dazu bieten wir Ihnen Linksammlungen zu den einzelnen Antragsstellen und Informationen sowie Recherche-Möglichkeiten rund um den Schwerbehindertenantrag.
Unser Ziel: “Wir wollen aber auf der Seite den Besuchern auch tatsächlich die Möglichkeit geben, einen Schwerbehindertenantrag online zu stellen! Daher haben wir alle in der Republik geltenden Antragsformulare und alle Adressen der zuständigen Behörden zusammengetragen, damit eine Antragstellung über dieses Portal funktioniert”.
Schwerbehindertenrecht ist Ländersache. Die Zuständigkeiten und die Antragsformulare sind daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:
Richtige Schwerbehindertenanträge kann man online nur in
stellen.
Voraussetzung hierfür ist, dass man in diesem Bundesland seinen Erstwohnsitz hat. Für die anderen Bundesländer gibt es aber immerhin online Antragsformulare zum ausdrucken.
Haben Sie noch nie einen Schwerbehindertenantrag gestellt, so nehmen sie bitte das Formular Erstantrag Ihres Bundeslandes. Hat sich Ihre Behinderung verschlimmert oder sind neue Behinderungen hinzugekommen, so nehmen Sie bitte das Formular Änderungsantrag. (In einigen Bundesländern heißen diese Formulare auch Neufeststellungsanträge oder Verschlimmerungsanträge oder Folgeanträge)
Baden-Württemberg hat keine Versorgungsämter. Zuständig sind die Landratsämter.
Mecklenburg-Vorpommern
Erstantrag/Änderungsantrag
Niedersachsen
Erstantrag
Änderungsantrag
Onlineantrag
Nordrhein-Westfalen
NRW
In NRW wurden die Versorgungsämter aufgelöst. Rechtsanwälte Ebener & Siebold führen das Musterverfahren. (Hier kommt ein link)
Allgemeine Infos
Erstantrag/Änderungsantrag
Onlineantrag
Rheinland-Pfalz
Erstantrag
Änderungsantrag
Saarland http://www.lsgv.saarland.de/index.html
Erstantrag/Änderungsantrag
Sachsen
Im Rahmen der Verwaltungsreform in Sachsen wurde das Sächsische Landesamt für Familie und Soziales (SLFS) zum 01.08.2008 aufgelöst. Die Aufgaben werden von den im Folgenden genannten Institutionen übernommen.
Erstantrag
Änderungsantrag
Sachsen-Anhalt
Erstantrag
Änderungsantrag
Schleswig-Holstein
Erstantrag/Änderungsantrag
Thüringen
Ab dem 01.05.2008 sind für die Feststellung der Behinderung und für das Ausweiswesen die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Im sehr guten Formular wird anhand einer Landkarte das zuständige Amt automatisch gewählt.
Erstantrag/Änderungsantrag
